+ + +   BVfK-Eilmeldung  + + +

 

Ab 2017 keine Neuwagenzulassung mit Kältemittel R 134a

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Der Bundesverband freier Kfz-Händler, BVfK informiert:

 

Ab 1. Januar 2017 verbietet die EU-Richtlinie 2006/40/EG fluorierte Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial für alle neuen Pkw.

 

Es dürfen dann nur noch Fahrzeuge erstmalig im Betrieb genommen werden, die einen geringeren GWP-Wert (Global Warming Potential) als 150 haben.

 

Das überwiegend in Vergangenheit eingesetzte Kältemittel R134a übertritt diesen Wert bei weitem, die Kältemittel R1234y und R744 liegen darunter.

 

Neufahrzeuge ohne Tageszulassung werden dementsprechend ab 1. Januar 2017 nicht mehr ohne Weiteres zugelassen werden können.

 

Der BVfK bemüht sich derzeit wie auch in der Vergangenheit um Ausnahmegenehmigungen für noch nicht zugelassene neue Lagerfahrzeuge, empfiehlt jedoch, den Fahrzeugbestand wie auch Vorlauffahrzeuge zu überprüfen und ggf. noch in 2016 eine Tageszulassung vorzunehmen.

Informationen und Rückfragen: rechtsabteilung@bvfk.de

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Der Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. (BVfK) ist seit über 16 Jahren die richtungweisende Stimme des seriösen freien Kfz-Handels in Deutschland.

Über 800 Mitgliedern aus dem Neu- und Gebrauchtwagenhandel  haben sich zu einem anspruchsvollen Regelwerk verpflichtet und verdienen sich damit täglich hohe Wertschätzung und überdurchschnittliche Kundennachfrage. Der Verband verleiht ihnen daher verdientermaßen das BVfK-Siegel, welches dem Autosuchenden bei der Differenzierung hilft. 

Der BVfK arbeitet auf Gesetzgebungsebene und durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit an der Imageverbesserung wie auch der Stabilisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seiner Mitglieder. Die Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken und die Förderung fairen Wettbewerbs folgen ebenfalls diesem Ziel.

Pionierarbeit leistet der Verband auch durch die Mitgründung und Organisation bedeutender Projekte,  wie  dem Deutsche Autorechtstag (www.autorechtstag.de) und auch die Einrichtung von Schiedsstellen zur gütlichen Einigung von Streitfällen. Die Schlichtungsquote von über 90% beweist den Erfolg dieses Konzepts, wie auch das Vertrauen der Kundschaft in die Arbeit des Bundesverbandes und seiner Mitglieder.

Die 10 wichtigsten Gründe für die BVfK-Mitgliedschaft:

 

• BVfK-Logo: Ihr Siegel für Seriösität - mehr Klicks, weniger Standdtage ( ermittelt bei Autoscout24)

• Stärke durch Solidargemeinschaft

• Lobbyarbeit optimiert Rahmenbedingungen

• Juristische Kompetenzen minimieren Risiken. Ersteinschätzung immer inclusive

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• BVfK-Garantiesysteme  - Perfektion durch ausgelagerte Reklamationsbearbeitung 

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• Information, Seminare und Kongresse

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